Private Steuererklärung

Wir sind für Sie da, wenn der Stichtag für die Steuererklärung näher rückt. Unser Ziel ist es, Sie persönlich durch ein sich immer wieder änderndes Labyrinth aus Paragrafen, Gesetzen und Bestimmungen zu führen und Ihre Abgabenlast so weit wie möglich zu minimieren.


 

Einkommensteuererklärung

Als Ihr qualifiziertes Steuerbüro unterstützen wir Sie gern bei der Abgabe Ihrer Einkommensteuererklärung. Wenn wir Sie steuerlich vertreten, können wir die herkömmliche Abgabefrist vom 31.05. eines Kalenderjahres verlängern. Dafür ist eine ordnungsgemäße Beauftragung und das Erteilen einer Vollmacht hilfreich. Natürlich sind wir auch auf Ihre Aussagen zu Ausgaben und steuerrelevanten Lebensumständen angewiesen, damit wir aktuelle Gesetze, Verordnungen und Urteile individuell auf Ihre Lebenssachverhalte anwenden können.


 

Freiwillige Steuererklärung

Die Abgabe einer Einkommenssteuererklärung kann sich für Sie lohnen, auch wenn Sie nicht gesetzlich dazu verpflichtet sind. Wenn Sie zum Beispiel außergewöhnliche Belastungen oder Sonderausgaben, Werbungskosten oder haushaltsnahe Dienstleistungen angeben, ist eventuell mit einer Rückzahlung zu rechnen. Als Steuerbüro wissen wir, wie Sie Ihre Steuerlast optimieren können.


 

Einkommensbescheinigungen

Wenn Sie bei Mietverträgen oder für Ämter im Hinblick auf Unterhaltsverpflichtungen, die Arbeitsagentur oder die Bank im Rahmen einer Kreditgewährung einen Einkommensnachweis benötigen – kontaktieren Sie uns und wir kümmern uns gern darum.


 

Photovoltaikanlagen

Eine Solarstromanlage schont die Umwelt, sie spart Kosten und ist auch steuerrechtlich relevant. Durch den Stromverkauf an den Netzbetreiber werden Sie Unternehmer und haben diverse steuerliche Pflichten zu erfüllen. Für alle steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen rund um die Solaranlage stehen wir Ihnen mit unserem Know-how zur Verfügung.

 

Weitere Leistungen für Privatpersonen:


 

  • Erstellen der Einkommensteuererklärung für Angestellte, Freiberufler, Gesellschafter, Rentner, etc.
     
     
  • Beratung, Ermittlung und Veranlagung bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung von Wohn- oder Ferienimmobilien
     
     
  • Beratung zur steuerlichen Absetzbarkeit von Arbeitszimmern
     
     
  • Anfertigung der gesonderten und einheitlichen Feststellung
     
     
  • Prüfen alternativer Veranlagungsformen für Ehegatten (gemeinsame oder getrennte Veranlagung)   oder eingetragene Lebenspartnerschaften
     
     
  • Beratung bei der Lohnsteuerklassenwahl
     
     
  • Beratung, Berechnung und Anpassung von Einkommensteuervorauszahlungen
     
     
  • Prüfung der Steuerbescheide und Vertretung im Rechtsbehelfsverfahren
     
     
  • Gewinnermittlung bei PV-Anlagen